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Mietschulden

Es kommt immer häufiger vor, dass Menschen in finanzielle Schieflage geraten. Verschuldet oder unverschuldet. Aber: Wir können im Interesse aller Mitglieder der Genossenschaft nicht auf die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen verzichten. Auch können und dürfen wir Ihnen keine Schuldnerberatung bieten. Wenden Sie sich dafür an eine kompetente Anlaufstelle z.B. der AWO oder des Diakonischen Werks in Hagen. Unser Rat: Zögern Sie keinesfalls, diese Beratungsstellen frühzeitig aufzusuchen.

 

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Sie haben durch die Coronavirus-Pandemie einen erheblichen Einkommensverlust und können daher Ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen? Im Zeitraum vom 01.04-30.06.2020 gilt hier eine gesetzliche Sonderregelung.

Grundsätzlich besteht, nach wie vor, die Pflicht zur Zahlung der Miete.

Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie einen geeigneten Nachweis über die Einkommenseinbuße vorlegen können.

Reden wir miteinander!

Sollte die pünktliche Mietzahlung einmal nicht möglich sein, sprechen Sie uns rechtzeitig an und wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der GWG. Bauen Sie keinesfalls Mietschulden auf! Wir können Ihnen eventuell helfen, aber dafür müssen Sie uns sofort informieren, sollte es einmal Probleme geben! Nur so haben wir die Chance zu reagieren und die Spirale von der Mahnung über den gerichtlichen Mahnbescheid bis zur Zwangsräumung zu verhindern. Wir möchten nicht, dass Ihnen Kosten entstehen, die man hätte vermeiden können.

Nützliche Downloads

Hier haben wir für Sie einige Dateien zum Download bereitgestellt.