Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung. Mitglied werden Sie durch die angenommene Beitrittserklärung und den Erwerb eines Anteils an der Genossenschaft. Der Anteil bei der GWG Hagen beträgt zur Zeit 310 €. Die Mitgliedschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann aber vom Mitglied mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres beendet werden. Der Anteil wird dann im auf das Ende der Kündigung folgendem Jahr (nach der Vertreterversammlung) wieder ausgezahlt. Eine Kündigung von Seiten der Genossenschaft ist dagegen nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Natürlich kann man auch Mitglied werden oder bleiben, ohne eine Genossenschaftswohnung zu bewohnen. Bei der Vergabe von Wohnungen spielt die Dauer der Mitgliedschaft eine wichtige Rolle.