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Gesetzliche Sonderregelung bei Mietschulden durch Coronavirus-Pandemie

 

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Sie haben durch die Coronavirus-Pandemie einen erheblichen Einkommensverlust und können daher Ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen? Im Zeitraum vom 01.04-30.06.2020 gilt hier eine gesetzliche Sonderregelung.

Grundsätzlich besteht, nach wie vor, die Pflicht zur Zahlung der Miete.

Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie einen geeigneten Nachweis über die Einkommenseinbuße vorlegen können.